Facharbeitervisum (SSW) -- Specified Skilled Worker
Japans größtes Arbeitsvisumprogramm -- Ziel: 820.000 Arbeitskräfte in 16 Industriesektoren bis 2029. Offen für Bewerber jeder Nationalität, die eine japanische Sprachprüfung und einen sektorspezifischen Kompetenztest bestehen.
Dieser Leitfaden dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Einwanderungsberatung dar. Anforderungen und Gebuhren konnen sich andern. Prufen Sie immer bei der zustandigen Botschaft oder Einwanderungsbehorde.
Überblick
Das Programm für Specified Skilled Worker (SSW) wurde im April 2019 geschaffen, um Japans schwerwiegenden Arbeitskräftemangel in gewerblichen Sektoren zu bekämpfen. Ursprünglich umfasste es 14 Industriefelder und wurde 2024 auf 16 Sektoren erweitert, darunter Schienenverkehr und die Umstrukturierung mehrerer Fertigungskategorien. Die japanische Regierung hat ein ehrgeiziges Ziel von 820.000 SSW-Typ-1-Arbeitskräften für den Fünfjahreszeitraum 2024–2028 gesetzt -- mehr als das Doppelte der ursprünglichen Obergrenze von 345.000. Anfang 2026 leben etwa 370.000 SSW-Visumsinhaber in Japan, was rund 45% des Ziels entspricht. Die wichtigsten Herkunftsländer sind Vietnam (44%), Indonesien (21%), Philippinen (10%), Myanmar (10%) und China (6%). Im Gegensatz zum früheren Technical Intern Training Program (TITP), das abgeschafft und durch den neuen Status „Employment for Skill Development“ (ESD) ersetzt wurde, bietet SSW echte Karriereperspektiven: Arbeitnehmer können von SSW Typ 1 zu Typ 2 aufsteigen und erhalten damit unbegrenzte Verlängerungen, das Recht auf Familiennachzug und einen Weg zur Daueraufenthaltsgenehmigung.
SSW Typ 1 vs. Typ 2 Vergleich
| Merkmal | SSW Typ 1 (特定技能1号) | SSW Typ 2 (特定技能2号) |
|---|---|---|
| Qualifikationsniveau | Erhebliche Kenntnisse oder Erfahrung | Fachkundige Fähigkeiten (Aufsichtsebene) |
| Verfügbare Sektoren | Alle 16 Sektoren | 11 Sektoren (ohne Pflege, Kfz-Transport, Eisenbahn, Forst, Holz) |
| Maximaler Aufenthalt | 5 Jahre gesamt (kumulativ) | Unbegrenzt (unbefristet verlängerbar) |
| Visumsdauer | 1 Jahr, 6 Monate oder 4 Monate | 3 Jahre, 1 Jahr oder 6 Monate |
| Familie (Ehepartner & Kinder) | Nicht erlaubt | Erlaubt |
| Fachprüfung | Sektorspezifischer Kompetenztest | Fortgeschrittene Stufe-2-Prüfung oder 3+ Jahre SSW-1-Erfahrung (Bau/Schiffbau) |
| Japanisch | JLPT N4 oder JFT-Basic A2 | Nicht separat erforderlich (im Fachtest geprüft) |
| Arbeitgeberunterstützung | Pflicht (Wohnung, Orientierung, Bank, Sprachförderung) | Nicht erforderlich (Arbeitnehmer selbstständig) |
| Weg zur Daueraufenthaltsgenehmigung | Kein direkter Weg (Wechsel auf SSW-2 oder anderes Visum nötig) | Möglich nach 10 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts |
Alle 16 SSW-Sektoren (2026)
Pflegeberufe
Gebäudereinigung
Industrieproduktherstellung
Industriemaschinen
Elektro, Elektronik & Information
Bauwirtschaft
Schiffbau & Schiffsmaschinen
Kfz-Reparatur & Wartung
Luftfahrt
Beherbergungsgewerbe
Landwirtschaft
Fischerei & Aquakultur
Lebensmittel- & Getränkeherstellung
Gastronomie
Forstwirtschaft
Schienenverkehr (neu 2024)
Prüfungsanforderungen
Japanische Sprachprüfungen (SSW-1)
Bewerber müssen eine der folgenden Prüfungen bestehen: (1) JLPT N4 (Japanese Language Proficiency Test, Stufe N4) -- der am häufigsten akzeptierte Standard, der die Fähigkeit nachweist, grundlegendes Japanisch zu verstehen; oder (2) JFT-Basic A2 (Japan Foundation Test for Basic Japanese) -- ein alternativer Test für Alltagsgespräche. Bewerber im Pflegebereich müssen zusätzlich eine sektorspezifische japanische Sprachprüfung bestehen. Viele Arbeitgeber bevorzugen Bewerber mit N3 oder höher. Sprachprüfungen werden mehrmals jährlich angeboten.
Sektorspezifische Fachprüfungen (SSW-1 & SSW-2)
Jeder der 16 Sektoren hat seinen eigenen Kompetenzbewertungstest, der von der jeweiligen Branchenvereinigung unter Aufsicht der Immigrationsbehörde durchgeführt wird. Die meisten Prüfungen werden von Prometric-Testzentren administriert. Der Bausektor verwendet JAC-Prüfungen. SSW-2 erfordert das Bestehen einer fortgeschrittenen Stufe-2-Prüfung.
Wo können Sie die Prüfungen ablegen?
Prüfungen werden in Japan und in über 13 Ländern angeboten: Philippinen, Vietnam, Indonesien, Indien, Myanmar, Kambodscha, Nepal, Bangladesch, Sri Lanka, Thailand, Mongolei, Usbekistan und Kirgisistan. Prüfungstermine variieren je nach Sektor und Land -- die meisten bieten 4–6 Sitzungen pro Jahr. Die Online-Registrierung erfolgt über Prometric oder die sektorspezifische Prüfungsstelle.
Gehalt & Arbeitsbedingungen
SSW-Arbeitnehmer unterliegen denselben arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen wie japanische Staatsangehörige. Arbeitgeber müssen SSW-Arbeitnehmern mindestens den gleichen oder einen höheren Lohn zahlen als japanischen Arbeitnehmern in derselben Rolle und Region. Es gibt keine rechtliche Unterscheidung zwischen ausländischen und inländischen Arbeitnehmern bei Überstunden, Urlaub oder Sozialversicherung.
Antragsprozess Schritt für Schritt
1. Berechtigung prüfen & Sektor wählen
Bestätigen Sie, dass Sie 18+ Jahre alt sind, und wählen Sie einen der 16 SSW-Sektoren. Prüfen Sie die spezifischen Anforderungen für Fach- und Sprachprüfung.
2. Japanische Sprachprüfung bestehen
Legen Sie den JLPT N4 oder JFT-Basic A2 ab. Prüfungen werden in Ihrem Heimatland und in Japan angeboten. Ergebnisse liegen in der Regel innerhalb von 2–4 Wochen vor.
3. Sektorspezifische Fachprüfung bestehen
Registrieren Sie sich für den Kompetenzbewertungstest Ihres gewählten Sektors. Lernmaterialien sind bei der jeweiligen Branchenvereinigung erhältlich.
4. Japanischen Arbeitgeber (Sponsor) finden
Sichern Sie sich ein Stellenangebot von einem japanischen Unternehmen, das SSW-Arbeitnehmer einstellen darf. Viele nutzen lizenzierte Vermittlungsagenturen, bilaterale MOU-Programme oder Direktbewerbungen.
5. Arbeitgeber beantragt Certificate of Eligibility (CoE)
Ihr Arbeitgeber reicht den CoE-Antrag bei der regionalen Immigrationsbehörde ein. Erforderliche Dokumente: Prüfungszertifikate, Arbeitsvertrag, Förderplan und Finanzunterlagen. Bearbeitungszeit: 1–3 Monate.
6. SSW-Visum an japanischer Botschaft beantragen
Nach Ausstellung des CoE beantragen Sie Ihr SSW-Visum bei der japanischen Botschaft oder dem Konsulat. Das Visum wird in der Regel innerhalb von 1–2 Wochen ausgestellt.
7. Einreise nach Japan & Arbeitsbeginn
Reisen Sie mit Ihrem SSW-Visum nach Japan ein, nehmen Sie am Orientierungsprogramm teil, registrieren Sie Ihre Adresse beim Gemeindeamt, erhalten Sie Ihre Aufenthaltskarte und beginnen Sie zu arbeiten.
Kostenübersicht
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Certificate of Eligibility (CoE) Antrag | ¥4.000 (Stempelgebühr) |
| Visumantrag an der Botschaft | ¥4.000 oder Gegenwert in Landeswährung |
| JLPT N4 Prüfungsgebühr | ¥6.500 (in Japan) / 30–80 $ (Ausland) |
| JFT-Basic Prüfungsgebühr | ¥7.700 (in Japan) / 25–50 $ (Ausland) |
| Sektorspezifische Fachprüfung | ¥8.000–¥15.000 (je nach Sektor) |
| Medizinische Untersuchung | ¥5.000–¥10.000 |
| Vermittlungsagenturgebühr (falls genutzt) | ¥0–¥200.000 (Arbeitgeber übernimmt oft) |
| Flug nach Japan | ¥30.000–¥100.000 (Arbeitgeber übernimmt teilweise) |
| Geschätzte Gesamtkosten (Bewerber) | ¥20.000–¥100.000 (135–680 $ USD) |
Per Gesetz dürfen Arbeitgeber und Vermittlungsagenturen SSW-Bewerbern keine überhöhten Gebühren berechnen. Japans bilaterale MOUs mit 17 Ländern enthalten Bestimmungen gegen ausbeuterische Vermittlungskosten.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich aus einem MOU-Land kommen, um SSW zu beantragen?
Was passiert nach Ablauf meiner 5-jährigen SSW-Typ-1-Grenze?
Kann ich meine Familie mit SSW Typ 1 mitbringen?
Welches Japanisch-Niveau brauche ich?
Wie viel kann ich als SSW-Arbeitnehmer verdienen?
Kann ich auf SSW den Arbeitgeber wechseln?
Offizielle Quellen
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