Schweizer Arbeitsbewilligungen: L, B & C

L

L-Bewilligung — Kurzaufenthalt

Bis zu 12 Monate
  • An einen Arbeitgeber und Kanton gebunden
  • Nicht über Vertragsdauer hinaus verlängerbar
  • Eingeschränkter Familiennachzug
  • Arbeitgeber muss nachweisen, dass kein geeigneter lokaler Kandidat gefunden wurde
  • Kontingente gelten für Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige
B

B-Bewilligung — Aufenthalt

1 Jahr, erneuerbar
  • Für Verträge ab 12 Monaten oder unbefristet
  • Jährlich erneuerbar
  • Arbeitgeberwechsel innerhalb des Kantons möglich
  • Voller Familiennachzug
  • Nach 5-10 Jahren C-Bewilligung möglich (nationalitätsabhängig)
  • Kontingente: max. 4.000 B-Bewilligungen für Drittstaatsangehörige pro Jahr
C

C-Bewilligung — Niederlassung

Unbefristet
  • Voller uneingeschränkter Arbeitsmarktzugang
  • Kann in jedem Kanton, bei jedem Arbeitgeber, in jedem Beruf arbeiten
  • Selbständigkeit möglich
  • Nach 5 Jahren für EU/EFTA; 10 Jahre für die meisten Drittstaaten
  • Integrationsanforderungen: Sprachkenntnisse + staatsbürgerliches Wissen
  • Kann nur in Extremfällen widerrufen werden