Schweizer Arbeitsbewilligungen: L, B & C
L
L-Bewilligung — Kurzaufenthalt
Bis zu 12 Monate- An einen Arbeitgeber und Kanton gebunden
- Nicht über Vertragsdauer hinaus verlängerbar
- Eingeschränkter Familiennachzug
- Arbeitgeber muss nachweisen, dass kein geeigneter lokaler Kandidat gefunden wurde
- Kontingente gelten für Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige
B
B-Bewilligung — Aufenthalt
1 Jahr, erneuerbar- Für Verträge ab 12 Monaten oder unbefristet
- Jährlich erneuerbar
- Arbeitgeberwechsel innerhalb des Kantons möglich
- Voller Familiennachzug
- Nach 5-10 Jahren C-Bewilligung möglich (nationalitätsabhängig)
- Kontingente: max. 4.000 B-Bewilligungen für Drittstaatsangehörige pro Jahr
C
C-Bewilligung — Niederlassung
Unbefristet- Voller uneingeschränkter Arbeitsmarktzugang
- Kann in jedem Kanton, bei jedem Arbeitgeber, in jedem Beruf arbeiten
- Selbständigkeit möglich
- Nach 5 Jahren für EU/EFTA; 10 Jahre für die meisten Drittstaaten
- Integrationsanforderungen: Sprachkenntnisse + staatsbürgerliches Wissen
- Kann nur in Extremfällen widerrufen werden