E-2 Visum: Vertragsinvestor

Gründen oder kaufen Sie ein Unternehmen in den USA. Über 80 Vertragsstaaten berechtigt. Ehepartner kann ohne EAD-Karte für jeden US-Arbeitgeber arbeiten. Unbegrenzt in 2-5-Jahres-Schritten verlängerbar.

2-3 Monate (konsularisch)$205 MRV-Gebühr2-5 Jahre, unbegrenzt verlängerbar

Dieser Leitfaden dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Einwanderungsberatung dar.

Was ist das E-2 Vertragsinvestor-Visum?

Das E-2-Vertragsinvestor-Visum ist ein Nichteinwanderungsvisum, das Staatsangehörigen von Ländern mit einem qualifizierenden Handels- und Navigationsvertrag (oder bilateralem Investitionsabkommen) mit den Vereinigten Staaten erlaubt, auf Basis einer erheblichen Investition in ein echtes Unternehmen in die USA einzureisen und dort zu arbeiten. Im Gegensatz zum EB-5-Programm, das eine Mindestinvestition von 800.000-1.050.000 $ erfordert, hat das E-2 keine gesetzliche Mindestinvestitionssumme -- die Investition muss lediglich im Verhältnis zu den Gesamtkosten des Unternehmens "erheblich" sein. In der Praxis umfassen die meisten erfolgreichen E-2-Anträge Investitionen zwischen 50.000 und 300.000 $, was es für kleine und mittlere Unternehmer deutlich zugänglicher macht. Das E-2 ist besonders beliebt bei Investoren aus Deutschland, Japan, dem Vereinigten Königreich, Kanada, Frankreich, Südkorea und Mexiko. Es ist eine der wenigen US-Visakategorien, bei denen der Ehepartner (E-2S) berechtigt ist, für jeden US-Arbeitgeber zu arbeiten, ohne zuvor ein Employment Authorization Document (EAD) zu beantragen. Das Visum ist unbegrenzt verlängerbar, und viele Investoren halten den E-2-Status über Jahrzehnte aufrecht.

E-2-Vertragsländer nach Region

Europa

Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien & Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Italien, Kasachstan, Kosovo, Kroatien, Kirgisistan, Lettland, Litauen, Luxemburg, Moldawien, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ukraine, Vereinigtes Königreich

Asien & Pazifik

Australien, Bangladesch, Japan, Jordanien, Mongolei, Oman, Pakistan, Philippinen, Singapur, Südkorea, Sri Lanka, Taiwan, Thailand

Amerika

Argentinien, Chile, Costa Rica, Ecuador, Honduras, Jamaika, Kanada, Kolumbien, Mexiko, Panama, Paraguay, Suriname, Trinidad & Tobago

Afrika & Naher Osten

Ägypten, Äthiopien, Iran, Israel, Kamerun, Kongo (Brazzaville), Kongo (Kinshasa), Liberia, Marokko, Senegal, Togo, Tunesien

Wichtige Länder OHNE Berechtigung: China, Indien, Russland, Vietnam, Brasilien, Indonesien, Nigeria. Portugal wurde im März 2025 neu berechtigt. Staatsangehörige von Nicht-Vertragsländern können kein E-2-Visum erhalten.

Investitionsanforderungen

Das E-2-Visum gibt keinen Dollar-Mindestbetrag vor. Stattdessen muss die Investition diese Kriterien erfüllen:

1

Erheblich

Die Investition muss im Verhältnis zu den Gesamtkosten des Kaufs oder der Gründung des Unternehmens erheblich sein. Eine Investition von 80.000 $ für ein 100.000 $-Unternehmen (80%) ist erheblicher als 200.000 $ für ein 5-Mio.-$-Unternehmen (4%).

2

Riskiert

Das investierte Kapital muss unwiderruflich gebunden und dem Verlustrisiko ausgesetzt sein. Geld auf einem US-Bankkonto zählt nicht. Die Mittel müssen für Geschäftsvermögen, Ausrüstung, Inventar, Mieten oder Franchisegebühren ausgegeben werden.

3

Aktives Handelsunternehmen

Das Unternehmen muss real, operativ und umsatzgenerierend sein (oder sich aktiv darauf vorbereiten). Passive Investitionen wie unbebaute Grundstücke, Aktien oder Bankeinlagen qualifizieren sich nicht.

4

Nicht marginal

Das Unternehmen muss die gegenwärtige oder zukünftige Fähigkeit haben, mehr als genug Einkommen zu generieren, um dem Investor und seiner Familie ein Existenzminimum zu bieten. Es sollte Arbeitsplätze schaffen.

5

Eigentum & Kontrolle

Der Investor muss mindestens 50% des Unternehmens besitzen oder die operative Kontrolle durch eine Managementposition innehaben. Minderheitsinvestoren qualifizieren sich im Allgemeinen nicht.

Praktische Investitionsspannen nach Unternehmenstyp

UnternehmenstypInvestition
Beratung / Dienstleistung$50.000 - $100.000
Kleiner Einzelhandel / Restaurant$100.000 - $150.000
Franchise (Fast Food, Fitness, Kaffee)$100.000 - $250.000
Produktion / größeres Unternehmen$200.000 - $500.000+

Kein gesetzliches Minimum festgelegt. Die Investition muss im Verhältnis zu den Gesamtkosten des Unternehmens "erheblich" sein und muss riskiert werden.

E-2-Mitarbeiterkategorie

Das E-2-Visum ist nicht nur für Investoren. Wesentliche Mitarbeiter von E-2-Unternehmen können sich ebenfalls qualifizieren:

Muss die gleiche Staatsangehörigkeit wie der Hauptinvestor haben (Vertragsstaat)
Muss in einer leitenden, aufsichtführenden oder fachlich wesentlichen Position tätig sein
Wesentliche Mitarbeiter müssen spezialisierte Fähigkeiten besitzen, die für das Unternehmen kritisch und am US-Arbeitsmarkt nicht leicht verfügbar sind
Keine Obergrenze für die Anzahl der E-2-Mitarbeiter, die ein Vertragsunternehmen sponsern kann
Ehepartner von E-2-Mitarbeitern erhalten ebenfalls Arbeitserlaubnis
E-2-Mitarbeiterstatus ist an das sponsernde Unternehmen gebunden -- ein Arbeitgeberwechsel erfordert einen neuen E-2-Antrag

Voraussetzungen

Staatsangehöriger eines Landes mit qualifizierendem E-2-Vertrag mit den USA sein
Einen erheblichen Kapitalbetrag in ein echtes US-Unternehmen investiert haben oder dabei sein, dies zu tun
Das Investitionskapital muss aus einer legalen Quelle stammen (dokumentierter Geldfluss erforderlich)
Das Unternehmen muss ein reales, aktives Handelsunternehmen sein, das Waren oder Dienstleistungen gewinnorientiert produziert
Der Investor muss kommen, um das Unternehmen zu entwickeln und zu leiten
Der Investor muss mindestens 50% des Unternehmens besitzen oder die operative Kontrolle haben
Das Unternehmen darf nicht marginal sein -- es muss die Fähigkeit haben, signifikante Einnahmen über das Existenzminimum hinaus zu generieren
Absicht, die USA bei Ende des E-2-Status zu verlassen (Nichteinwanderungsabsicht erforderlich)

Bewerbungsprozess: Schritt für Schritt

1. Vertragsberechtigung prüfen

Bestätigen Sie, dass Ihre Staatsangehörigkeit qualifiziert. Sie müssen Staatsbürger -- nicht nur Einwohner -- eines E-2-Vertragsstaates sein. Doppelstaatsbürger sollten den Pass des Vertragsstaates verwenden.

2. US-Unternehmen identifizieren oder gründen

Kaufen Sie ein bestehendes Unternehmen, gründen Sie ein neues oder erwerben Sie eine Franchise. Das Unternehmen muss real und operativ sein. Gründen Sie eine US-Gesellschaft (LLC oder Corporation).

3. Investition tätigen

Investieren Sie das Kapital. Die Mittel müssen unwiderruflich gebunden sein -- zahlen Sie für Ausrüstung, Inventar, Mietkaution, Franchisegebühren, Renovierungen usw.

4. Herkunft der Mittel dokumentieren

Bereiten Sie Nachweise für die legale Herkunft Ihres Investitionskapitals vor: Steuererklärungen, Kontoauszüge, Immobilienverkäufe, Geschäftsgewinne, Erbschaftsdokumente usw.

5. E-2-Antragspaket vorbereiten

Erstellen Sie einen detaillierten Geschäftsplan mit 5-Jahres-Prognosen, Investitionsnachweise, Eigentumsnachweis, Stellenschaffungsplan und alle erforderlichen Formulare (DS-160/DS-156E).

6. DS-160 einreichen und Konsularinterview vereinbaren

Reichen Sie DS-160 online ein, zahlen Sie die MRV-Gebühr von $205 und vereinbaren Sie einen Termin an der US-Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Vertragsstaat.

7. Konsularinterview wahrnehmen

Bringen Sie alle Originaldokumente mit: Geschäftsplan, Investitionsnachweise, Herkunft der Mittel, Firmendokumente, Mietverträge und Schreiben von Anwälten oder Buchhaltern.

8. In die USA einreisen und Geschäft betreiben

Nach Visumgenehmigung reisen Sie in die USA ein. Sie erhalten typischerweise eine anfängliche Aufenthaltserlaubnis von 2 Jahren (einige Länder erhalten 5 Jahre). Beginnen Sie den Geschäftsbetrieb.

Arbeitserlaubnis für Ehepartner -- Ein großer Vorteil

E-2-Ehepartner sind "arbeitsberechtigt aufgrund des Status"
Keine EAD-Karte erforderlich (kann aber optional beantragt werden)
Kann für jeden US-Arbeitgeber arbeiten (nicht auf das Investorunternehmen beschränkt)
Vollzeit oder Teilzeit möglich
Großer Vorteil gegenüber H-4-Status, besonders nach den EAD-Änderungen 2025 (Verkürzung auf 18 Monate)

Kosten & Gebührenübersicht (2026)

PostenBetrag
MRV-Visagebühr (konsularisch)$205
DS-160 AntragKostenlos
E-2-Reziprozitätsgebühr (je nach Land)$0 - $315
Geschäftsplan (professionell)$2.000 - $5.000
Anwaltsgebühren (Visumantrag)$5.000 - $15.000
Firmengründung (LLC/Corp + Registered Agent)$500 - $2.000
Investitionskapital$50.000 - $500.000+
Gesamt (ohne Investitionskapital)$7.705 - $22.520

Die Reziprozitätsgebühr variiert erheblich je nach Land. Deutsche Staatsangehörige zahlen beispielsweise keine Reziprozitätsgebühr. Prüfen Sie den Reziprozitätsplan des State Department für Ihr Land.

E-2 vs EB-5 vs L-1: Visum-Vergleich

Die Wahl zwischen investitionsbasierten und firmeninternen Transfervisa hängt von Budget, Green-Card-Zielen und Geschäftssituation ab.

MerkmalE-2 VertragsinvestorEB-5 EinwanderungsinvestorL-1 Firmeninterner Transfer
VisumtypNichteinwanderung (temporär)Einwanderung (Green Card)Nichteinwanderung (temporär)
MindestinvestitionKein gesetzliches Minimum (~$50K-$200K typisch)$800.000 (TEA) / $1.050.000 (Standard)Keine Investition erforderlich
Direkter Weg zur Green Card?Nein -- muss EB-5, EB-1C oder andere Route nutzenJa -- bedingte Green Card bei GenehmigungJa -- über EB-1C (multinationaler Manager)
Arbeitserlaubnis EhepartnerJa -- automatisch, kein EAD nötigJa -- als DaueraufenthaltsberechtigterJa -- L-2-Ehepartner kann EAD beantragen
Dauer2-5 Jahre, unbegrenzt verlängerbarDauerhaft (2 Jahre Bedingungsphase)L-1A: bis 7 Jahre; L-1B: bis 5 Jahre
LänderbeschränkungMuss Vertragsstaat-Bürger seinKeine -- jedes LandKeine -- jedes Land
ArbeitsplatzschaffungUnternehmen darf nicht "marginal" seinMuss 10 Vollzeit-US-Stellen schaffenKeine spezifische Anforderung
Am besten fürVertragsstaaten-Unternehmer mit $50K-$300KWohlhabende Investoren mit Green-Card-ZielFührungskräfte aus ausländischer Niederlassung

Einschränkungen & wichtige Hinweise

Kein direkter Weg zur Green Card -- E-2 führt nicht eigenständig zur Daueraufenthaltsgenehmigung. EB-5, EB-1C oder andere Route erforderlich.
Staatsangehörigkeit des Vertragsstaates muss beibehalten werden -- bei Wechsel zu einem Nicht-Vertragsstaat entfällt die E-2-Berechtigung
Unternehmen muss aktiv bleiben und Umsatz generieren -- bei Schließung erlischt der E-2-Status
Unbegrenzt verlängerbar in 2-5-Jahres-Schritten, aber technisch temporär -- keine Garantie bei schlechter Geschäftsentwicklung
Kinder verlieren den Status mit 21 Jahren und müssen eigenen Visumstatus finden
Status ist an das spezifische Unternehmen gebunden -- Verkauf kann das Visum ungültig machen
Längere Abwesenheiten können Bedenken hinsichtlich aktiver Geschäftsführung aufwerfen
Keine Übertragbarkeit -- Wechsel zu einem anderen Unternehmen erfordert neuen E-2-Antrag

Qualifizierende Unternehmenstypen

Die meisten Unternehmenstypen qualifizieren sich: Franchises (Fast Food, Cafes, Fitnesscenter), Beratungsfirmen, IT-Dienstleistungen, Import/Export, Produktion, Einzelhandel, Restaurants und E-Commerce.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Mindestinvestition für ein E-2-Visum?

Es gibt keine gesetzliche Mindestinvestitionssumme. Die Investition muss im Verhältnis zu den Gesamtkosten des Unternehmens "erheblich" sein. In der Praxis umfassen die meisten erfolgreichen E-2-Anträge Investitionen von 50.000 bis 300.000 $. Eine Franchise mit Gesamtinvestition von 200.000 $ benötigt typischerweise 150.000 $+ gebundenes Kapital.

Kann ich über das E-2-Visum eine Green Card bekommen?

Das E-2-Visum führt nicht direkt zur Green Card. Häufige Übergangswege sind: (1) EB-5-Investoren-Green-Card ($800K+ Investition), (2) EB-1C für multinationale Manager, (3) EB-2 NIW oder EB-3 arbeitgebergesponsert, oder (4) Heirat mit einem US-Bürger. Viele Investoren halten den E-2-Status über Jahrzehnte aufrecht.

Kann mein Ehepartner mit E-2 arbeiten?

Ja -- E-2-Ehepartner sind automatisch arbeitsberechtigt für jeden US-Arbeitgeber, ohne zuvor ein EAD zu beantragen. Sie können Vollzeit, Teilzeit arbeiten oder ein eigenes Unternehmen gründen.

Wie lange dauert die E-2-Bearbeitung?

Die konsularische Bearbeitung dauert typischerweise 2-3 Monate. Einige Konsulate bieten beschleunigte Terminvergabe an. Nach dem Interview wird das Visum in 1-2 Wochen ausgestellt. Statuswechsel innerhalb der USA über USCIS dauert 4-8 Monate (oder 15 Werktage mit Premium Processing).

Welche Länder sind NICHT berechtigt?

Wichtige Länder ohne E-2-Vertrag: China, Indien, Russland, Vietnam, Brasilien, Indonesien, Nigeria. Alternativen für Staatsangehörige ohne Vertrag: EB-5, L-1 oder O-1 Visum.

Kann ich eine Franchise mit E-2 kaufen?

Ja -- Franchises sind eines der beliebtesten Geschäftsvehikel für E-2-Investoren. Bekannte Marken (Subway, McDonald's, Anytime Fitness) werden häufig genutzt. Die Franchisegebühr zählt als qualifizierende Investition.

Was passiert mit meinem E-2, wenn mein Unternehmen scheitert?

Bei Schließung des Unternehmens muss der Investor entweder ein neues E-2-Unternehmen gründen, zu einem anderen Visum wechseln oder die USA verlassen. Eine ruhende LLC reicht nicht aus, um den E-2-Status aufrechtzuerhalten.

Kann der E-2-Status unbegrenzt verlängert werden?

Ja. Es gibt keine Begrenzung der Verlängerungen, und viele Investoren halten E-2 über 20+ Jahre. Jede Verlängerung (typisch 2 Jahre, manche Länder 5 Jahre) erfordert den Nachweis, dass das Unternehmen aktiv bleibt und die Investition beibehalten wird.

Offizielle Quellen

Verwandte Leitfäden

Zuletzt aktualisiert: März 2026